Bekanntmachung der Hebesatzsatzung

Bekanntmachung gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Gemeindeordnung

Die Gemeinde Neukirchen hat am 07.10.2024 eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neukirchen (Hebesatzsatzung) beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Sie liegt im Rathaus, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Str. 4 (Zi.Nr. 4), 94336 Hunderdorf und im Rathaus Neukirchen, Hauptstraße 2, 94362 Neukirchen bis zum 01.11.2024 öffentlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus.

 

Hunderdorf, den 15.10.2024

 

GEMEINDE NEUKIRCHEN

 

Wallner

Erster Bürgermeister