Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2023

Mehrere Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind Thema im Gemeinderat

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch die Deckblätter 23 und 24, welche die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf VI und VII“ ermöglichen sollen. Die Entwürfe zu den beiden Änderungen wurden vom Architekturbüro Heigl, Bogen, ausgearbeitet und vom Gemeinderat gebilligt. Auf einer Fläche von etwa 9,7 Hektar soll im Bereich des Wasserschutzgebietes eine PV-Anlage entstehen. Es wurde beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Hinsichtlich der Aufstellung der genannten Bebauungspläne wurden ebenfalls die vom Architekturbüro Heigl ausgearbeiteten Entwürfe aufgezeigt und gebilligt. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen wie zum Beispiel die Anlage von Lerchenfenstern, um betroffenen Tierarten einen Rückzugsort zu geben, werden durch den Landschaftspflegeverband realisiert. Auch hier wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Als nächstes tagte das Gremium über den Antrag auf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 27 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Sollach“. In einer ausführlichen Diskussion äußerten sich viele Gemeinderatsmitglieder kritisch bezüglich der Lage der geplanten Anlage. Direkt neben der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Bogen seien die Module – im Gegensatz zu den Anlagen in Hofdorf – direkt einsehbar. Mit zehn Gegenstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Zum Vorbescheidantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude in Au vorm Wald 80 konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.