In der Sitzung des Hunderdorfer Gemeinderates standen neben einer Änderung zum Bebauungsplan „WA Wegern“ und den Ersatzbeschaffungen für die Ortsfeuerwehren auch drei Baugesuche und das weitere Vorgehen im Breitbandausbau, bei dem über 230 Adressen erschlossen werden sollen, auf der Tagesordnung.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „WA Wegern“. Dieser Antrag stand bereits im September 2022 auf der Tagesordnung und wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Nach diversen Änderungen seitens des Antragstellers wurde der Antrag erneut behandelt und konnte nun gebilligt werden. Das Gremium beschloss die Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan durch Deckblatt Nummer 14 und beauftragte die Verwaltung, die Auslegung durchzuführen.
Weiter ging es mit dem Jahresbericht der Ortsfeuerwehren, den Erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hunderdorf, Michael Krieg, vorstellte. Dabei erörterte er auch die größeren Positionen der benötigten Ergänzungsbeschaffungen für das Jahr 2023. Für die vier Ortsfeuerwehren besteht hier ein Bedarf in einer Gesamthöhe von rund 18.290 Euro brutto. Der Gemeinderat genehmigte die Ergänzungsbeschaffungen für das Jahr 2023, in der Haushaltsplanung soll ein entsprechender Ausgabenansatz veranschlagt werden.
Als nächstes wurde das weitere Vorgehen bezüglich des Breitbandausbaus behandelt. Mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros wurde ein Markterkundungsverfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie durchgeführt. Hier wurde die aktuelle Ist-Versorgung von den Netzbetreibern zurückgemeldet und es konnten Adressen, deren Anschluss im Rahmen des Programmes gefördert werden könnte, ermittelt werden. Die vorgeschlagenen Gebiete umfassen 234 Adressen, deren Erschließung auf Gesamtkosten von 1.803.024 Euro geschätzt wird, wobei eine Förderung des Freistaates Bayern in Höhe von 1.622.722 Euro zu erwarten ist, sodass der Gemeindeanteil 180.302 Euro beträgt. Bürgermeister Max Höcherl erläutert, dass hiermit nahezu das gesamte Gemeindegebiet mit schnellem Internet erschlossen ist. Das Gremium beschloss, im Rahmen des Breitbandförderprogrammes die vorgestellten Erschließungsgebiete auszuschreiben.
Sodann wurden die Bauanträge auf Neubau einer Doppelgarage in Gaishausen 2 sowie auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Einbau einer Einliegerwohnung in die bestehende Scheune in Stetten 10 behandelt, es konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Zum Antrag auf Nutzungsänderung des Festsaals zur Unterbringung von Flüchtlingen in Steinburg 32 durch den Grundstückseigentümer wurden seitens des Gremiums erhebliche Bedenken geäußert, sodass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Max Höcherl über den eingegangenen Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern für das Vergabeverfahren für Architektenleistungen zur Neugestaltung des Kirchenumfeldes mit einer vorläufigen Zuwendung in Höhe von 75.200 Euro bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von 94.000 Euro.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.