Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.12.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Am Prüglfalter" für den Geltungsbereich der Flurnummer 553, Gemarkung Windberg, nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 beschlossen.
In der Sitzung vom 12.10.2022 wurde die Einbeziehungssatzung "Am Prüglfalter" als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung am 13.02.2023 trat diese gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Hier können Sie die Satzung herunterladen.