In seiner letzten Sitzung befasste sich der Hunderdorfer Gemeinderat mit der Jahresrechnung 2020, die festgestellt wurde und zu der die Entlastung erteilt wurde. Außerdem wurden fünf Baugesuche genehmigt. Die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes wurde in die Wege geleitet.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Feststellung der Jahresrechnung 2020. Hierzu informierte die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Michaela Kunze-Venus über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Gremium die Jahresrechnung 2020 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.230.815 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.617.004 Euro fest und genehmigte die angefallenen notwendigen Haushaltsüberschreitungen. Sodann wurde der Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2020 erteilt.
Weiter ging es mit den Bauanträgen auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und einer Garage mit 18 Stellplätzen im Försterweg 16, auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten im Försterweg 18, auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten am Försterweg 20, auf isolierte Abweichung von den Bauvorschriften wegen Errichtung einer Stützmauer in der Brunnenstraße 43 sowie auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Martinstraße 8, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Das Gremium beschloss, für die Überschwemmungsgebietsermittlung für Bereiche der Ortsteile Gaishausen und Steinburg ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept erstellen zu wollen und hierfür eine Bedarfsanmeldung für das Haushaltsjahr 2022 beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von 60.000 Euro einzureichen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.