Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit dem weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „GE Breitfeld Ost Erweiterung“, zu dem die im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bekannt gegeben wurden und nach Erörterung der Abwägungsbeschluss gefasst wurde. Auch in Bezug auf die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 21 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan zur Schaffung des Sondergebeietes „Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf V“ wurden die eingeganenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, der Abwägungsbeschluss gefasst und sodann der vom Architekturbüro MKS, Ascha, ausgearbeitete Planentwurf gebilligt. Bezüglich der Stellungnahmen zweier Fachbehörden, die die Nutzung des gewählten Standorts abseits von vorbelasteten Flächen entlang größerer Infrastruktureinrichtungen nicht positiv sahen, ist anzuführen, dass für den vorliegenden Standort die besonderen standörtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Anlagen sprechen. Maßgeblich hierfür ist die angestrebte Doppelnutzung des Sondergebietes als Photovoltaik-Freiflächenanlage und zur Auslaufhaltung von Hühnern. Dies setzt zwingend den Standort in unmittelbarer Anbindung an die bestehenden Hühnerställe der Hofstelle Hofdorf 30 und 30a voraus, um den Auslauf für die Hühner zu gewährleisten. Die Gemeinde Hunderdorf hat hier aufgrund der örtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene einen deutlichen Beitrag zur CO2-Minderung zu leisten, ohne zusätzliche hochwertige Böden für andere Nutzungen in Anspruch nehmen zu müssen. Da die Anlagenflächen während der Betriebsdauer als Auslauf-/Weidefläche für Hühner genutzt werden können, fallen die Flächen nicht vollständig aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Gerade bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird häufig bemängelt, dass durch die Anlagen der Landwirtschaft wertvolle Produktionsflächen zumindest zeitlich befristet entzogen werden. Dies kann hier vermieden werden. Da sich die geplanten Anlagen im unmittelbaren Umfeld der Hofstelle befinden, werden bereits durch bauliche Anlagen geprägte Teile der Landschaft genutzt. In Abwägung der genannten Gründe wird daher das Ziel einer Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie in Verbindung mit der besonderen standörtlichen Voraussetzung einer Auslaufhaltung von Hühnern höher gewichtet als der Grundsatz der Standortwahl entlang bereits vorbelasteter Standorte, so einstimmig der Gemeinderat in seiner Abwägungsentscheidung.
Aufgrund der Planungen der Stadt Bogen, den Flächennutzungsplan am westlichen Stadtrand zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen, wurde die Gemeinde Hunderdorf im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gebeten, eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Das Gremium nahm von der Bauleitplanung Kenntnis und stellte fest, dass keine Einwendungen seitens der Gemeinde bestehen.
Anschließend befassten sich die Gemeinderatsmitglieder mit der Änderung der gemeindlichen Hundesteuersatzung. Die jährliche zu zahlende Steuer beträgt für jeden ersten Hund 30 Euro, für jeden zweiten und weiteren Hund 40 Euro und für jeden Kampfhund 250 Euro angehoben. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Dem Gremium lagen Bauanträge auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten in der Bahnhofstraße 29 sowie auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses in der Thananger Straße 10 vor, zu denen je das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.