In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit den Anträgen auf Zuschuss zur Sanierung der Tennisplätze sowie mit den Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und der Aufstellung der Bebauungspläne für zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Hofdorf. Außerdem wurden die ersten Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2020 getroffen.
Eingangs der letzten Sitzung befasste sich der Hunderdorfer Gemeinderat mit den durch die Abteilungsleitung eingereichten Antrag der Tennisabteilung des Sportvereines Hunderdorf auf Zuschuss zur Generalsanierung der unteren beiden Tennisplätze. Die Abteilungsleitung teilte mit, dass die Maßnahme vom Bayerischen Landessportverband bereits genehmigt ist, jedoch seitens der Tennisabteilung nochmals ein geänderter Förderantrag unter Einbeziehung eines neuen Tennisplatzzauns sowie einer Flutlichtanlage eingereicht wird. Das Gremium beschloss, die Entscheidung des Bayerischen Landessportverbandes abzuwarten und den Beschluss bis zum Vorliegen einer notwendigen Beteiligung der Gemeinde zurückzustellen.
Anschließend wurden dem Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bezüglich der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Hofdorf II“ bekannt gegeben. Nachdem der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen gefasst und die Deckblatt- und Planentwürfe vom Architekturbüro LandSchafftRaum zur Kenntnis genommen wurden, beauftragte das Gremium die Verwaltung, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hofdorf IV“ lagen dem Gemeinderat die Deckblattentwürfe zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie der Bebauungsplanentwurf vor, die vom Architekturbüro Eska ausgearbeitet wurden. Das Gremium billigte die Entwürfe und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Anschließend wurde der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung eines behindertengerechten Zuganges zur Pfarrkirche Hunderdorf genehmigt.
Sodann wurden die Erschließungsstraße im Baugebiet „Lindfeld III“ sowie der entlang der Kreisstraße führende Geh- und Radweg zur Ortsstraße bzw. zum beschränkt-öffentlichen Weg mit der Beschränkung „nur Geh- und Radverkehr“ gewidmet. Die Widmungen treten ab 1. Dezember 2019 in Kraft.
Hinsichtlich der näher rückenden Kommunalwahlen 2020 wurden Hans Hornberger als Gemeindewahlleiter und Gerhart Scherz als sein Stellvertreter bestellt. Es wurden vier Stimmbezirke in den üblichen Wahllokalen Grundschule Hunderdorf, Pfarrheim Hunderdorf, Feuerwehrhaus Steinburg und Feuerwehrhaus Gaishausen und drei Briefwahlbezirke bestimmt. Bürgermeister Hornberger informierte über den Wiederaufbau des Stahl-Unterbaus der Geh- und Radwegbrücke über den Bogenbach, der am 17. Oktober erfolgte. Außerdem teilte er mit, dass die beschafften Geschwindigkeitsmessgeräte am 17. Oktober in der Bahnhofstraße installiert wurden.
Im Anschluss folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.