Eingangs der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage Hofdorf II. Hierzu wurde im April 2017 bereits der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan gefasst und somit die Grundlage für die Errichtung einer Freiflächenanlage geschafft. Zu einer Anfrage des neuen Maßnahmenträgers, der Sonnwerk energy GmbH aus Dingolfing, wurde seitens des Gemeindegremiums festgestellt, dass die bereits gefassten Aufstellungsbeschlüsse, auf Grund der sich darstellenden Rechtssituation auch unter den geänderten Verhältnissen Bestand haben. Anschließend behandelte der Gemeinderat die Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan sowohl in Stetten als auch in Hofdorf, die die Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen sollen. Das Gremium beschloss, die Gebiete „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Stetten“ und „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf IV“ auszuweisen, die Flächennutzungspläne dementsprechend zu ändern und die Bebauungspläne aufzustellen.
Sodann beschloss der Gemeinderat den Kauf einer neuen Universalkehrmaschine für den Bauhof. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Atlas Kern, Steinach, bei einer Bruttoauftragssumme in Höhe von rund 12.000 Euro erteilt. Auch einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Windberg mit einem Drittel der Anschaffungskosten im Rahmen einer interkommunalen Nutzung der Kehrmaschine wurde zugestimmt.
Bürgermeister Hans Hornberger gab den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Steinburg auf Kostenübernahme für den Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus Steinburg bekannt. Die Kostenschätzung für Baumaterial, Statik und Bauplan für einen rund 4,5 x 9,5 Meter großen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Holzkonstruktion beläuft sich auf rund 9.500 Euro. Die Arbeiten werden von den Mitgliedern der Feuerwehr ehrenamtlich ausgeführt. Der Gemeinderat beschloss, eine Kostenübernahme in Höhe von 9.500 Euro in Aussicht zu stellen.
Anschließend wurde die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern bekannt gegeben. Ziel des Programmes, das vorerst bis Ende 2022 läuft, ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden. Betroffene Gemeinden haben die Möglichkeit ihr Interesse am Förderprogramm anzumelden. Der Gemeinderat beschloss, weil auf dem Onlineportal für das Gemeindegebiet Hunderdorf keine Sprachmobilfunklücken festgestellt sind, nicht in das Förderverfahren einzusteigen und auch keine weitergehenden Untersuchungen anzustreben.
Sodann befasste sich das Gremium mit der Anfrage eines Bürgers zu Hochwasserschutz für einen nördlichen Teilbereich der Thananger Straße und Hauptstraße, vom Kindergarten bis zur Firma Steckler. Hierzu wird seitens der Gemeinde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, im Rahmen des bayerischen Gewässer-Aktionsprogramms 2030, Maßnahmen zu vorausschauenden, gesamtheitlichen und nachhaltigen Schutz vor Hochwasser, Lösungswege zu entwickeln.
Anschließend genehmigte das Gremium den Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen beim Bauvorhaben zur Errichtung einer Leichtbauhalle in der Thananger Straße 26 und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Brunnenstraße 16.
Am Ende der umfangreichen öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Hans Hornberger über die Grobkostenschätzung des Ingenieurkontors für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Mittelschule, die Kosten in Höhe von rund 246.000 Euro brutto vorsieht.
Es wird noch einmal verstärkt darauf hingewiesen, dass Hunde, ausgenommen Blindenhunde, im Friedhof nicht mitgeführt oder laufen gelassen werden dürfen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich das Gremium mit Vorkaufsrechtsanfragen.