26.04.2018: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der Sitzung ging`s an die Etatberatung für 2018. Bürgermeister Hans Hornberger und Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterten den Vorbericht, die wichtigsten Haushaltszahlen, die Finanzplanungsdaten 2018 bis 2021 sowie den Stellenplan. Das Ratsgremium stimmte dem Haushaltsplan mit Anlagen einmütig zu. Danach wurde beschlossen, die Hebesätze mit jeweils 330 von Hundert der Grund- und Gewerbesteuern nicht zu verändern und die Haushaltssatzung 2018 zu erlassen. Der heurige Jahresetat umfasst in den Einnahmen und Ausgaben insgesamt 11.791.700 Euro, wobei auf den Verwaltungshaushalt für laufende Aufgaben 5.466.300 Euro und auf den Vermögenshaushalt insbesondere für Investitionen 6.325.400 Euro entfallen.

Als größere Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind veranschlagt die Grundsteuern A u. B mit 352.000 Euro, die Gewerbesteuer mit 490.000 Euro, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 1.799.000 Euro und die Schlüsselzuweisung mit 1.079.800 Euro. Die gewichtigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt stellen die Kreisumlage mit 1.317.400, die Verwaltungsgemeinschafts-Umlage 451.000 Euro, die Grundschulumlage mit 133.000 Euro, die Schulverbandsumlage 274.400 Euro und die Ausgaben für die Kindertagesstätten in Höhe von 428.600 Euro dar.

Den Vermögenshaushalt 2018 prägen sehr viele kleine und größere Investitionsmaßnahmen der Gemeinde in unterschiedlichen Bereichen. So stehen zu Buche: Die Generalsanierung des Hallenbades mit Lehrschwimmbecken mit 1.500.000 Euro, die Restabwicklungen für die WC-Anlagensanierungen in der Mittelschule mit 108.000 Euro, die Baugebietserschließung WA Lindfeld III mit 911.200 Euro und die restliche Erschließungskostenabwicklung für das Baugebiet WA Hochfeld West mit 195.200 Euro und die des Baugebietes Hochfeld-Süd-Erweiterung 2 Deckblatt 2 mit 85.500 Euro. Weitere Maßnahmenschwerpunkte sind Kanalsanierungsmaßnahmen mit 497.000 Euro und der Erwerb von Grundstücken des allgemeinen Grundvermögens mit rund 1.900.000 Euro. Um alle Maßnahmen umsetzen zu können ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.967.200 Euro eingeplant.

Die Behandlung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Gaishausen Nord“, wurde zurückgestellt. In der im Nachgang vorgelegten Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden erheblicher Einwände zum Schutz eines angrenzenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes vorgetragen. Vor einer Abwägungsentscheidung bedarf es nunmehr noch einer fachlichen Abklärung hierzu.

Dem vorliegenden Antrag auf Erweiterung der kombinierten Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Hoch“, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein einzelnes Wohnbauvorhaben am Ostrand von Hoch zu schaffen, wurde einstimmig vom Gemeinderat entsprochen, ebenso die entsprechende öffentliche Auslegung.

Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen zum vorliegenden Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zur Sanierung des Putzes der Ökonomiebauten und die Elektrifizierung des Glockenturmes der Schlosskapelle in Steinburg 34. Dem Bauvorhaben zum Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses als Zweifamilienhaus mit Schleppgaube und Anbau einer Garage mit Carport in Hofdorf 15 a wurde die Befreiung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften in Bezug auf die Dachgaubengröße erteilt. Dagegen konnte der Gemeinderat einer Abstandsflächenübernahme zugunsten eines Baugrundstücks in der Martinstr. 1 und zulasten des im gemeindlichen Eigentum stehenden Grundstücks in der Martinstr. 3 nicht entsprechen, um evtl. Vermögensnachteile für die Gemeinde auszuschließen. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben auf Erweiterung des best. Wohnhauses auf 2 Wohneinheiten durch Umnutzung und Erweiterung des best. Nebengebäudes in Oberhunderdorf 3, auf Umbau des ehem. Heubodens in eine Einliegerwohnung in Stetten 10 und auf Neubau einer Garage mit 3 Stellplätzen in Thananger Str. 17 wurde erteilt. Dagegen wurde einem vorliegenden Antrag auf Nutzung der gemeindlichen Flurnummer 164/2 im Kreuzungsbereich Quelleweg/Taubenstraße zum Abstellen von LKW und Baumaschinen nicht entsprochen, weil hier Festsetzungen des Bebauungsplans Hochfeld-Süd Erweiterung in Bezug auf die Grünordnung entgegenstehen und zudem die Einhaltung des notwendigen Sichtdreiecks nicht gewährleistet ist.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, einen gebrauchten Mobilbagger Typ Terex bei einem Kaufpreis in Höhe von 35.000,00 € für den Bauhof zu beschaffen. Hierdurch wird das gut 30 Jahre alte, reparaturanfällige Laderfahrzeug ersetzt. Der Gemeinde Windberg wurde hierzu eine Beteiligung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit angeboten.

Leider musste in jüngster Vergangenheit festgestellt werden, dass es im gemeindlichen Friedhof zur Verunreinigungen durch Hundefäkalien kam. Es wird darauf hingewiesen, dass es satzungsmäßig untersagt ist Hunde, ausgenommen Blindenhunde, im Friedhof mitzuführen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße bis 1.000 € geahndet werden.

Im anschließenden nicht öffentlichen Teil wurde über Vertrags-, Grundstücks- und Notarangelegenheiten Beschluss gefasst.