21.02.2018: Aus dem Gemeinderat

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Eingangs der kürzlich stattgefundenen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Johann Gstettenbauer über den aktuellen Sachstand zur Sanierung ehemaligen Schulhausgebäudes und den Umbau zu Gewerbe- und Büroflächen. Aktuell läuft noch die Prüfung zur Generierung weiterer Fördermöglichkeiten.

Anschließend fasste das Ratsgremium die notwendigen Beschlüsse zum Breitbandausbau nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie in einem zweiten Ausschreibungsverfahren. Aufgezeigt wurde anhand einer Übersichtskarte des beauftragten Planungsbüros HPE GbmH, welche das Gemeindegebiet, das die Mindestversorgung von 30 Mbit/s unterschreitet, in vier verschiedene Erschließungsgebiete aufteilt. Der Gemeinderat beschloss der Festlegung der Gebiete in dieser Form zuzustimmen und damit das Auswahlverfahren nach der bayerischen Breitbandrichtlinie fortzuführen und auch den sogenannten „Höfebonus“ zu beantragen. Ziel ist es mit dem zweiten Ausbauschritt die restlichen rund 60 Anschließer in den Außenbereichen zukünftig mit Breitbandversorgung mittels Glasfaserkabel versorgen zu können. Das Gremium beschloss hierzu auch wieder mit der Gemeinde Hunderdorf im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms interkommunal zusammenzuarbeiten. Zu dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses in Windberg, Riedfeld 5 wären seitens der Gemeinde notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe, der Dachform (Pultdach anstelle Satteldach) und der Baugrenzen (Überschreitung der Baugrenzen im Norden, Osten und Süden) notwendig. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Bauantrag bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückzustellen. Es wird von Seiten des Gemeinderats als wünschenswert erachtet, dass vor einer Entscheidung über die notwendigen Befreiungen und das gemeindliche Einvernehmen, die notwendigen Nachbarn Kenntnis vom Bauantrag erlangen und die Nachbarunterschriften vorliegen.

Der Gemeindechef informierte über das Schreiben den Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, worin mitgeteilt wird, dass angesichts der erklärten Absicht, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen, der Bayerische Landtag mit Beschluss vom 25.01.2018 die Staatsregierung gebeten hat, die Kommunen im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinzuweisen, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden sollten. Aktuell stehen seitens der Gemeinde Windberg keine Verbescheidungen zu Straßenausbaubeiträgen an. Wie das Landratsamt Straubing-Bogen mitteilte, liegt derzeit ein verbessertes Förderprogramm für gemeinsame Familienferien auf. Großfamilien, Alleinerziehende und Familien mit wenig Geld können damit besonders wirksam unterstützt werden. Die entsprechenden Informationsblätter liegen im Rathaus aus. Ferner wurde zur Kenntnis gegeben die Entscheidung des Landkreises Straubing-Bogen über ein Verkehrskonzept zur Verbesserung der Seniorenmobilität. Demnach erhalten Senioren, die ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises haben, unabhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, ab ihrem 70. Lebensjahr einen Zuschuss in Höhe von 50 % beim Kauf eines Wertschecks. Pro Person können im Monat Wertschecks für 60 Euro erworben werden. Mit diesen Wertschecks können Taxifahrten bezahlt werden und Fahrkarten des ÖPNV sowie Fahrkarten für gemeindliche Bürgerbusse erworben werden. Start- und Zielpunkt der Fahrt muss im Landkreis Straubing-Bogen liegen. Das Projekt soll bis spätestens 1.7.2018 starten. Die Wertschecks können künftig im Rathaus erworben werden. Wie der Erste Bürgermeister weiter mitteilte, stehen die Schöffenwahlen für die Jahre 2019 – 2023 wieder an. Die Gemeinde muss hierzu eine Person benennen. Derzeit liegt die öffentliche Bekanntmachung hierzu bis zum 7. März 2018 aus. Auch für die anstehenden Wahlen der Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 können sich Gemeindebürger im Rathaus Hunderdorf melden und sich auf die Vorschlagsliste der Gemeinde aufnehmen lassen.