Styropor- und Styrodurdämmplatten wurden über viele Jahre mit dem bromhaltigen Flammschutzhemmer Hexabromcyclododecan (HBCDD) behandelt. Dieses Flammschutzmittel wurde nun als gefährlich eingestuft. Sind die Dämmplatten mit mehr als 0,1 % HBCDD belastet, sind sie daher seit Oktober insgesamt als „gefährliche Abfälle“ einzustufen und entsprechend zu entsorgen. Vorübergehend gab es aus diesen Gründen erhebliche Entsorgungsschwierigkeiten, da die Müllverbrennungsanlagen die Annahme dieser Abfälle verweigerten. Mittlerweile sind die Details und die Entsorgungswege wieder geklärt, informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR).
Privatpersonen können ihre Abfälle nach wie vor an der Müllumladestation Straubing kostenpflichtig entsorgen. Die Menge ist auf 10 m³ beschränkt, wenn es sich um Monochargen, also reine Styropor- oder Styrodurabfälle handelt.
Gewerbliche Anlieferer – und dazu zählt auch Kleingewerbe - können Baumischabfälle anliefern, soweit sie nicht mehr als 0,5m³/t belastete Polystyrolabfälle enthalten. Anlieferungen von Monochargen sind ausgeschlossen. Kann der Gewerbetreibende nachweisen, dass keine Belastung des Materials vorliegt, weil es sich zum Beispiel um neuere, bromfreie Dämmplatten handelt, kann eine Anliefergenehmigung erteilt werden. Hierfür muss er im Vorfeld mit dem Müllkraftwerk Schwandorf Kontakt aufnehmen.
Verpackungsstyropor ist frei von HBCDD und kann kostenfrei in allen Wertstoffhöfen angeliefert werden.
ZAW-SR, 23.11.2016, Gudrun Späth 09421/9902-28