21.09.2016: Aus dem Gemeinderat

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Breiten Raum in der Sitzung fand die Entscheidungsfindung über den Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung. Die bisherige Ausbaubeitragssatzung, bereits aus dem Jahre 1995, war an das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags anzupassen und zu aktualisieren. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, wie bisher, eine Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) zu erlassen. Das Gemeindegremium war einstimmig der Auffassung, eine Anhebung der Eigenbeteiligungssätze der Kommune gegenüber der Mustersatzung vorzunehmen, um Entlastungen für Beitragszahler zu erreichen. Zugleich sprachen sich die Mitglieder des Gemeinderats einstimmig gegen einen Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung mit wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen aus. Jedoch wurde die seit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2016 mögliche satzungsmäßige Regelung zur Aufnahme von Regelungsinhalte zur Ermöglichung von Ratenzahlungen und Verrentung unter erleichterten Tatbestandsvoraussetzungen mit in die Satzung aufgenommen. Diese Satzungsregelung ermöglicht es dem Gemeinderat im Einzelfall oder bei berechtigtem Interesse des Beitragsschuldners zuzulassen, dass der Beitrag in Raten oder in Form einer Rente gezahlt wird. Damit wird eine Beitragslastenverteilung auf bis zu zehn Jahren möglich, jedoch bei einer Jahresleistung von mindestens 500 Euro. Der Beitrag ist mit 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zusätzlich kann der Beitragsschuldner am Ende jeden Kalenderjahres den Restbetrag ohne jede weitere Zinsverpflichtung tilgen. Diese Regelung stehe nunmehr neben den weiteren gesetzlich möglichen Billigkeitsregelungen. Bürgermeister Johann Gstettenbauer und den Mitgliedern des Gemeinderates war es wichtig, insbesondere in Vorausschau auf die Zukunft, die demnächst beitragsrechtlich abzurechnende Straßenausbaumaßnahme in der Kreuzbergstraße und die anstehenden Straßenausbaumaßnahmen für die Bergstraße, der Straße Riedfeld und dem Riedfeldplatz, für die Beitragsschuldner möglichst verträgliche Satzungsvorgaben zu erarbeiten. Stellung zu nehmen hatte der Gemeinderat im Rahmen des Anhörungsverfahren des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und des Planungsverbandes Donau-Wald zumEntwurf vom 12.07.2016 zum Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Mit den geplanten Änderungen in Bezug auf die Zentralen Orte, das Anbindegebot und den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur bestand mit dem Entwurf Einverständnis seitens des Gemeinderates. Bei der Ausweisung von Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf liegt die Gemeinde über den gemäß LEP-Entwurf von 85 % auf 90 % angeglichenen Strukturindikator und wird damit als Kommune nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat war jedoch der Auffassung, dass der Landkreis Straubing-Bogen darauf hinwirken solle, dass der gesamte Landkreis als Kreisregion dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) zugeordnet wird. Beim Anhörungsverfahren zum Entwurf des Kapitels B I – Freiraum, Natur und Landschaft des Regionalplans Donau-Wald ist die Gemeinde nicht berührt. Deshalb erklärte das Gemeindegremium ihr Einverständnis zur Vorlage. Eine Umstufung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Windberg-Oberbucha-Buchaberg von 120 Meter im Bereich des Baugebietes Steinhöhe in eine Ortsstraße sah der Gemeinderat als veranlasst an, weil das vorhandene Ortsschild den Übergangspunkt darstellt. Ein am Sitzungstag eingereichtes Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage Hochfeldstraße 16 wurde vom Gemeinderat zur Prüfung durch die Verwaltung zurückgestellt, insbesondere weil das Vorhaben mit dargestellten drei Vollgeschossen das erlaubte Maß der Bebauung mit zwei Vollgeschossen überschreitet. Informieren konnte Bürgermeister, dass ab voraussichtlich 4.10.2016 ein Bürgerserviceportal auf der Homepage der Gemeinde zur Nutzung freigestaltet wird. Zukünftig können bequem von zu Hause Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen beantragt werden und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden. Neben Wasserzählerstandseingaben zum Zwecke der Jahresabrechnung wird vor Wahlen auch die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ermöglicht. Nach der zuletzt stattgefundenen Verkehrsschau in der Klostergasse sprach sich das Gemeindegremium dafür aus, zur Verringerung des Unfallrisikos für Kinder und Jugendliche beim Übergang vom Kloster zur Jugendbildungsstätte zum Kloster im Benehmen mit einem Ingenieurbüro nach einer verkehrsrechtlich zulässigen und kostengünstigen Lösung gesucht werden soll. Auf Nachfragen und Hinweisen aus der Versammlung hin, wird sich der Bauausschuss über eine Straßenabsenkungen in Unterbucha und vorliegenden Beschädigungen an Figuren im Hl. Grab näher in Kenntnis setzen. Informiert wurde auch, dass die Beantragung eines Technikers zur Ortsbegehung mit Ermittlung der Reichweite der WLAN-Versorgung durch Ausmessung der auszuleuchtenden Bereiche für die zwei geplanten Standorte (Amtshaustorbogen und Heizwerk) demnächst erfolgen werde. Kostenpunkt pro Standort 449 €. Dem öffentlichen Teil schloss sie ein nicht öffentlicher Teil an.