Gebührensatzung
für die Benutzung des im Eigentum der Gemeinde Hunderdorf stehenden, vom Schulverband Hunderdorf gemieteten, betriebenen und unterhaltenen Hallenbades
(Hallenbad-Gebührensatzung)
Der Schulverband Hunderdorf erlässt aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. S. 449) und des Art. 22 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GVBl. 22. März 2018) folgende Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung des Hallenbades erhebt der Schulverband Hunderdorf Gebühren nach dieser Satzung.
(2) Gebührenschuldner ist, wer das Hallenbad benutzt.
§ 2
Entstehen der Fälligkeit
(1) Eintrittsgebühren entstehen beim Passieren des Eingangs.
(2) Sämtliche Gebühren sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.
§ 3
Gebührenkarten
(1) Es werden Einzelkarten für den einmaligen Besuch ausgegeben.
(2) Die Badezeit im Hallenbad beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden drei Stunden.
§ 4
Gebührenermäßigungen
(1) Personen, die Inhaber einer Ehrenamtskarte sind, sind von den Benutzungsgebühren im Hallenbad befreit.
(2) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt ein besonderer ermäßigter Tarif.
(3) Bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe gilt der für den Besucher günstigste Ermäßigungsgrund.
(4) Wegen verkürzter Besuchszeit erfolgt keine Ermäßigung.
§ 5
Gebührenarten und Gebührenhöhe
(1) Für die Benutzung des Hallenbades und seiner Einrichtungen werden während der allgemeinen Öffnungszeiten für 3 Stunden Besuchszeit folgende Gebühren erhoben:
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Einzelkarte |
a) Erwachsene und Jugendliche ab vollendetem 18. Lebensjahr |
2,00 € |
b) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
1,50 € |
c) Schüler, Studenten, Schwerbehinderte und Auszubildende (nur gegen Vorlage eines Ausweises) |
1,50 € |
d) Familienkarte (ab 2 Erwachsenen und 2 Kindern) |
5,00 € |
(2) Für geschlossene Übungsstunden/Gruppen der Ortsvereine und Schulen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf (Hunderdorf, Neukirchen, Windberg) sowie Kurse der Volkshochschule ist die Benutzung des Hallenbades gebührenfrei.
(3) Die Gebühr für geschlossene Übungsstunden/Gruppen auswärtiger Schulklassen oder Vereine mit einer verantwortlichen Aufsichtsperson beträgt
- a) für Besucher i. S. Abs. 1 Buchstabe a) pro Person 2,00 € und
- b) für Besucher i. S. Abs. 1 Buchstabe b und c) pro Person 1,50 €,
jedoch maximal 25,00 € je Gruppe.
(4) Sonstige Gebühren:
- a) Bei Verunreinigung werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt, mindestens aber 20,00 €.
- b) Für die Beschädigung an den Garderobenschlüsseln und –schlössern werden die tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch 25,00 € berechnet.
§ 6
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.03.2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.10.1975 außer Kraft.
Hunderdorf, den 26.02.2019