In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „WA Meidendorf Süd“, der als Satzung beschlossen wurde.
Die Stadt Bogen beabsichtigt, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Bärndorf Nord“ aufzustellen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung kann auch die Gemeinde Windberg ihre Einwendungen und Bedenken zu diesem Vorhaben vortragen. Das Gremium beschloss, dass keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen vorgetragen werden.
Weiter ging es mit dem Erlass einer Benutzungssatzung sowie einer Gebührensatzung für die „Alte Schule“, die am 1. November in Kraft tritt.
Dem Gremium lagen Bauanträge auf Erhöhung des Kniestocks, Erneuerung des Dachstuhles und Neubau eines Carportes in Schmiedfeld 12, Anbau eines Hackschnitzellagers an die Kfz- und Nfz-Werkstätte in der Windberger Straße 2, Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätescheune in Staudach 6, Einbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in eine bestehende landwirtschaftliche Scheune in der Hauptstraße 1 sowie auf Umnutzung des ehemaligen Sitzungssaales und Bürgermeisterbüros in eine Kinderkrippe vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Bürgermeister Helmut Haimerl informierte über das Stattfinden der Bürgerversammlung am Freitag, 22. Oktober 2021 im Bürgersaal.