Zu Beginn der vergangenen Gemeinderatssitzung befasste sich das Gremium mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Meidendorf – Hauptstraße 35“, durch die die Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses geschaffen werden sollen. Dem Gemeinderat wurde der vom Architekturbüro Gutthann HIW aus Bogen ausgearbeitete Entwurf aufgezeigt. Anschließend wurde beschlossen, das Verfahren zum Erlass der Einbeziehungssatzung einzuleiten und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Sodann wurde das Gremium über die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ durch den Bezirk Niederbayern informiert. Zu dieser Änderung kann die Gemeinde Windberg eine Stellungnahme oder Einwendungen abgeben. Es wurde jedoch beschlossen, keine Einwendungen vorzutragen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Helmut Haimerl über anstehende Termine, ehe sich der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung mit Vertragsangelegenheiten und einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.