Kindergartengebühren

Die monatlichen Benutzungsgebühren für den Kindergarten St. Sabinus betragen:

 

Tägliche

Betreuungszeit

 

Kinder im Alter von

unter 3 Jahren

 

Kinder im Alter von
3 Jahren bis zur Einschulung

 

von 1 bis 2 Stunden

88,00 €

 

von 2 bis 3 Stunden

105,00 €

 

von 3 bis 4 Stunden

121,00 €

72,00 €

von 4 bis 5 Stunden

138,00 €

82,00 €

von 5 bis 6 Stunden

155,00 €

92,00 €

von 6 bis 7 Stunden

172,00 €

102,00 €

von 7 bis 8 Stunden

189,00 €

112,00 €

von 8 bis 9 Stunden

205,00 €

122,00 €

von 9 bis 10 Stunden

222,00 €

132,00 €

 

Die Benutzungsgebühren werden für zwölf Kalendermonate erhoben. Bring- und Abholzeiten sind Buchungszeiten!

 

Es wird ein Mittagessen angeboten für 2,50 € (Kinder unter 3 Jahre) bzw. 4,00 € (Kinder ab 3 Jahre).

 

Staatlicher Beitragszuschuss von max. 100.- € je Monat:

  • Der Zuschuss wird von den Elterngebühren direkt in Abzug gebracht und muss von den Eltern nicht selbst beantragt werden!
  • Der Beitragszuschuss wird für Kinder ab dem 01.09. des Jahres gewährt, in dem sie 3 Jahre alt werden!

 

Bayerisches Krippengeld von max. 100.- € je Monat

 

  • Für Kinder ab dem ersten Geburtstag
  • Krippengeld erhalten Eltern nur, wenn sie die Gebühren tatsächlich bezahlen und wenn bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
  • Die Eltern müssen selbständig einen Antrag stellen:
         Zentrum Bayern Familie und Soziales
         Region Niederbayern
         84026 Landshut
         ndb@zbfs.bayern.de
  • Weitere Informationen und den Antrag unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/