Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung befasste sich das Gremium mit dem Erlass einer Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer A und B, die ab dem Jahr 2025 gelten soll. Grund hierfür ist die Grundsteuerreform, die neue Grundlagen für die Festsetzung von Grundsteuern mit sich bringt. Seitens der Geme
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